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Gericht untersagt AfD-Beobachtung: Eine Einordnung
05.03.2021 | 5 Min. | Verfügbar bis 05.03.2026 | Quelle: PHOENIX
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Der Bundesverfassungsschutz darf die unter Extremismus-Verdacht stehende AfD vorerst nicht beobachten.
Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben. Eine Einodnung zu dieser Entscheidung liefert im phoenix-Interview der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam.